In der Brackweder Realschule verbringen viele Menschen einen großen Teil ihres täglichen Lebens. Dieses gemeinsame Miteinander erfordert Absprachen, Regelungen und Vereinbarungen. Wir wollen eine Schule sein, in der alle, die hier lernen, lehren und arbeiten, sich wohlfühlen können. Jeder ist mitverantwortlich, dass unser Schulalltag gelingt.
Grundsätzlich …
1. gehen wir freundlich und respektvoll miteinander um und lehnen jede Form von Gewalt ab, sowohl körperlicher als auch verbaler Art
2. achten wir fremdes Eigentum und behandeln fremde und eigene Sachen sorgfältig
3. übernehmen wir Verantwortung für unsere Umwelt und bemühen uns, Müll zu vermeiden und Energie zu sparen ( Projekt : „Energiesparen macht Schule“)
4. sprechen wir deutsch ( außer im Fremdsprachenunterricht)
5. tragen alle zu einem guten Zusammenhalt in der Klasse/Jahrgangsstufe bei
6. sollen sich alle im Gebäude und auf dem Schulgelände wohlfühlen
Deshalb muss jeder Regeln einhalten und Rücksicht nehmen.
1. Schulweg
Es ist der kürzeste Weg zu nehmen. Der Weg darf aus versicherungstechnischen Gründen nicht unterbrochen werden. Schüler, die mit dem Fahrrad kommen, stellen ihre Räder in die dafür vorgesehenen Fahrradständer. Das Schulgelände darf grundsätzlich nicht befahren werden.
2. Vor und nach dem Unterricht
Vor dem Unterricht ist der Aufenthalt auf dem Schulhof und vor dem Haupteingang gestattet. Das Schulgebäude öffnet um 7.40 Uhr, alle Schülerinnen und Schüler sollten spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein. Die Lehrkräfte erwarten von jedem, der zu spät kommt, eine Erklärung. Alle Schüler/-innen verlassen nach dem Unterrichtsschluss das Schulgebäude und Schulgelände. Schüler/ -innen, die an der Betreuung, der Hausaufgabenhilfe oder anderen schulischen Aktivitäten teilnehmen, gehen in die dafür vorgesehenen Räume.
3. Klassenraum
Bei Beginn jeder Unterrichtsstunde ist der Klassenraum aufgeräumt und die Tafel gesäubert. Besonders nach der letzten Unterrichtsstunde ist für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen (Stühle hoch stellen und Fenster schließen). Der Ordnungsdienst leert die Mülleimer.
4. Unterricht in den Fachräumen
Wird Unterricht in Fachräumen erteilt, wartet die Klasse im Aufenthaltsraum oder hält sich an die Absprache mit dem Fachlehrer. Auch die Fachräume sind sauber zu verlassen.
5. Verhalten während des Unterrichts
Während der Unterrichtsstunden muss im Schulgebäude vor allem auf den Fluren Ruhe herrschen, denn jeder hat ein Recht auf eine ruhige Arbeitsatmosphäre. Zum Stundenbeginn begeben sich die Schüler/ -innen in ihre Klassenräume und legen die notwendigen Arbeitsmaterialien bereit. Handys, Musikabspielgeräte sowie ähnliche elektronische Geräte sind in der Schule während der Schulzeit auszustellen und nicht sichtbar aufzubewahren. Halten sich Schüler/ -innen nicht an diese Regel, dürfen die Lehrer das Gerät an sich nehmen und ggf. bei der Schulleitung abgeben. Die Eltern der Betroffenen können sich die Geräte nach Terminvereinbarung nach Schulschluss abholen. Chips und koffeinhaltige Getränke gehören nicht zu einer gesunden Ernährung und sind deshalb nicht erlaubt. Während der Unterrichtsstunden ist Essen und Trinken, auch Kaugummikauen untersagt. Die Schüler sollen angemessen gekleidet sein, dies gilt vor allem für den Sportunterricht, an dem nicht in Straßenkleidung teilgenommen werden darf. Das Werfen jeglicher Gegenstände (z.B. Stifte, Bälle usw.) ist strengstens untersagt.
6. Verhalten während der Pausen
Zu den großen Pausen verlassen alle Schüler/ -innen das Schulgebäude mit Ausnahme der Cafeteria, sofern nicht zur Regenpause geklingelt wird. Benötigtes Unterrichtsmaterial für den Fachunterricht muss für die folgende Stunde mitgenommen werden, die Klassenräume bleiben geschlossen. Der Aufenthalt im gesamten Sporthallenbereich und auf dem Parkplatz ist während der Pausen untersagt. Den Flur zum Lehrerzimmer dürfen nur Schüler/ -innen benutzen, die dorthin bestellt worden sind.
7. Schulgelände
Das Schulgelände darf von Schülern und Schülerinnen ohne besondere Genehmigung grundsätzlich nicht verlassen werden. Das Schulgelände ist der Bereich des Schulhofes bis zum Übergang zur großen Sporthalle und dem Eingang der Cafeteria. Auf dem Schulgelände dürfen sich während der Schulzeit nur Personen aufhalten, die in der Schule unterrichten, lernen oder arbeiten. Besucher melden sich im Sekretariat an. Kaugummikauen und Spucken wird wegen der Verschmutzung und der Hygiene auf dem Gelände und in den Gebäuden untersagt. Schülerinnen und Schülern sind Rauchen und Alkoholgenuss auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und bei allen schulischen Veranstaltungen grundsätzlich nicht gestattet. Neben den Sanktionen nach §53 SchulG besteht bei Vergehen gegen das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW vom 01.01.08) auch die Möglichkeit, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren wird durch das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld nach einer Ordnungswidrigkeitenanzeige durch die Schule eingeleitet.
8. Toiletten
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume, sie müssen nach ihrer Benutzung sauber und sofort verlassen werden.
9. Krankheit
Fehlzeiten werden der Schule sofort mitgeteilt und durch die Eltern umgehend schriftlich entschuldigt. Ein Verlassen der Schule wegen Unwohlseins ist nur möglich, wenn die Eltern vom Sekretariat aus telefonisch informiert wurden und eine Abmeldung vorliegt (Formular). Der Aufenthalt im Sanitätsraum ist nur nach Absprache mit den Schulsanitätern oder der Sekretärin gestattet (Formular).
10. Alarm
Das Verhalten bei Alarm ist besonders geregelt und wird von den Klassenlehrern eingeübt.